Mitgliedschaft
1. Ordentliche Mitglieder:
Alle Ärzte, Zahnärzte und Apotheker iranischer Abstammung, welche in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, können die ordentliche Mitgliedschaft erwerben. Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
2. Außerordentliche Mitglieder:
Alle Medizin-, Zahnmedizin- und Pharmaziestudenten iranischer Abstammung, welche in der Bundesrepublik studieren, können gegen die Vorlage der aktuellen Studienbescheinigung die außerordentliche
Mitgliedschaft erwerben. Die Mitgliedschaft als Student endet nach Abschluss des Studiums und/ oder bei fehlender aktueller Studienbescheinigung.
Alle Psychotherapeuten iranischer Abstammung, die in der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, können die außerordentliche Mitgliedschaft erwerben.
Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Antrag der Vorstand.
3. Ehrenmitglieder:
Die Personen, die sich in besonderer Weise für die Forschung und Lehre in der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie für die Umsetzung der Vereinsziele eingesetzt haben, können auf den gemeinsamen Beschluss des wissenschaftlichen Beirats und des Vorstandes zur Anerkennung ihrer großen Verdienste zur Ehrenmitglieder ernannt werden.